Beispiele für die Kennzeichnung der Laserklassen (nach Abschnitt 5 DIN EN 60825-1)
Form, Farbe und Gestaltung der Zeichen siehe Bilder 14 und 15 DIN EN 60825-1.
Nach Abschnitt 5.8 DIN EN 60 825-1 müssen die Bezeichnung und das Datum der Veröffentlichung der Norm, nach der das Produkt klassifiziert wurde, auf dem Hinweisschild oder in der Nähe am Produkt angebracht werden. In den folgenden Beispielen wird die allgemeine Form "EN 60825-1:1994" verwendet.
Die technischen Zusatzangaben werden wie folgt benutzt:
E W . M-2 Bestrahlungsstärke
F Hz Impulswiederholfrequenz
P0 W Gesamt-Strahlungsleistung, ausgestrahlt von einem Dauerstrich-
laser, oder mittlere Strahlungsleistung eines wiederholt gepulsten
Lasers
PP W Strahlungsleistung, ausgestrahlt innerhalb eines Impulses eines
gepulsten Lasers
t s Dauer eines Einzelimpulses
l nm Wellenlänge der Laserstrahlung
Laser der Klasse 1
a) Zeitbasis 30000 s
Hersteller darf
bei Lasern der
Klasse 1
oder stattdessen
diesen
Hinweis in die
Benutzerinformation
aufnehmen.
b) Zeitbasis 100 s
Hersteller darf bei Lasern der Klasse 1 stattdessen diesen Hinweis
in die Benutzerinformation aufnehmen.
Lasereinrichtungen der Klassen 2 bis 4 müssen nach Abschnitt
5.8 EN 60825-1 auf einem Hinweisschild durch Angaben über
die maximalen Ausgangswerte der Laserstrahlung, der Impulsdauer
(falls zutreffend) und der ausgesandten Wellenlänge(n) beschrieben
werden. Diese Angaben können in einem Hinweisschild zusammen
mit der Angabe der Klasse oder in einem separaten Hinweisschild
aufgenommen werden.
Laser der Klasse 2
Laser der Klasse 3 A
Laser der Klasse 3 B
Laser der Klasse 4